VERBRAUCHER INITIATIVE (Pressemitteilung 12/01)
In der Regel enthalten sie isolierte Bestandteile üblicher Lebensmittel wie Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente.
Seit einigen Jahren sind verstärkt Präparate auf dem Markt, die antioxidative Eigenschaften aufweisen und als sog. Radikalenfänger dem "Zellstreß" entgegenwirken sollen (siehe Antioxidantien). Besonders intensiv geforscht wird derzeit an Extrakten aus mediterranen Pflanzen, die außergewöhnliche gesundheitsfördernde Effekte haben. Gesucht werden Stoffe mit entzündungshemmender Wirkung am Bewegungsapparat, antidiabetischen Effekte oder Inhaltsstoffen die im Gehirn freie Radikale abfangen können und so Alterungsvorgängen wie etwa den dementiellen Abbau entgegenwirken. Im Mittelpunkt stehen weniger spezielle Heilkräuter als altbekannte Nutzpflanzen (z.B. Oliven, Zitrusfrüchte) mit ihren regionalen bzw. lokalen Unterarten, die möglicherweise besonders wertvolle Inhaltsstoffe enthalten.
Zu den Nahrungsergänzungsmitteln zählen auch die Süßwassermikroalgen Spirulina platensis und Chlorella vulgaris, die zumeist fein pulverisiert in Reformhäusern oder Naturkostläden zu kaufen sind. Sie haben ein hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren, Spurenelementen (z.B. Selen), Mineralstoffen (Magnesium, Eisen) und B-Vitaminen. Ihre hauptsächliche Wirkung besteht in der Stärkung der körpereigenen Abwehrkräfte. Waren sie früher vor allem in Asien und den USA als gesundheitsfördernde Zusätze bekannt, werden sie seit einiger Zeit nun auch in Deutschland verstärkt angeboten.
Grundsätzlich abzuraten ist vor der Einnahme von Monopräparaten, also Präparate mit nur einem Wirkstoff in meist sehr hoher Dosierung. Die überhöhte Zufuhr nur eines einzigen Stoffes kann das Gleichgewicht der anderen Nährstoffe, die übrigens im Körper alle in enger Wechselwirkung zueinander stehen, empfindlich stören, und damit mehr Schaden als Nutzen anrichten.
Die VERBRAUCHER INITIATIVE (Pressemitteilung 12/01) hält Nahrungsergänzungsmittel bei einer ausgewogenen Ernährung im Regelfall für überflüssig. Für einige Risikogruppen und Personen in besonderen Lebensumständen (wie Schwangerschaft, Stillzeit, Rekonvaleszenz) können sie jedoch hilfreich sein. Eine sinnvolle, den individuellen Bedürfnissen entsprechende Ergänzung der Nahrung sollte aber auch dann nur nach ärztlicher Empfehlung erfolgen. Möglich ist dies über eine Blutanalyse, aber auch über Haar-, Speichel- oder Urindiagnostik. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden diese Untersuchungen in der Regel jedoch nicht übernommen.Die Folgen von schlechter Ernährung, Stress und Bewegungsmangel können durch Nahrungsergänzungsmittel keinesfalls hinreichend ausgeglichen werden.
Im Unterschied zu konventionellen Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln, die meist synthetisch hergestellt werden, bietet der Naturkosthandel NEM an, die meist aus der ganzen Pflanze oder Frucht gewonnen werden, also eine Vielzahl von Inhaltsstoffen aufweisen, und die ohne synthetische Farb- und Geschmackszusätze hergestellt werden.
Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte, die die Funktionen des Körpers gezielt positiv beeinflussen sollen. Eine gesetzliche Definition gibt es jedoch nicht.
Pharmazeutische Unternehmen können die Pflanzenextrakte oder andere Substanzen mit vergleichsweise geringem Aufwand zu funktionellen Nahrungsergänzungsmitteln verarbeiten und innerhalb von wenigen Jahren in den Verkehr bringen. Anders als bei Arzneimitteln sind hier keine langwierigen klinischen Prüfungen vorgeschrieben. Nahrungsergänzungsmittel werden in Deutschland den Lebensmitteln zugeordnet und unterliegen deshalb keiner Zulassungspflicht. Auch die Wirksamkeit oder gesundheitliche Unbedenklichkeit müssen nicht explizit nachgewiesen werden. Die im Regelfall frei verkäuflichen Produkte sind in Apotheken und Drogerien ebenso erhältlich wie in Supermärkten, Versandhäusern oder im Internet. Eine fundierte Beratung über Dosierung und mögliche Risiken ist so nicht gewährleistet.
Ein Nahrungsergänzungsmittel muss dementsprechend auch wie ein Lebensmittel gekennzeichnet sein, d.h. es muss eine Zutatenliste und ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufweisen. Weiterhin darf das NEM nur aus Zutaten bestehen, die selbst als Lebensmittel oder für deren Herstellung zugelassen ist.
Bei freiverkäuflichen Arzneimitteln gilt hier zunächst eine Unterscheidung zu treffen zwischen freiverkäuflichen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln.
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen generell nur über die Apotheke vertrieben werden. Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen somit auch außerhalb der Apotheke, also z.B. im Naturkostladen, Reformhaus oder in der Drogerie verkauft werden. Aber auch die freiverkäuflichen Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz (AMG). Dieses definiert Arzneimittel als "Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, Krankheiten oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten."
Damit unterliegen auch die freiverkäuflichen Arzneimittel den strengen Prüfungsauflagen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. In diesen Zulassungsverfahren muss der Hersteller Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit seines Produktes nachweisen.
Anders als bei den Nahrungsergänzungsmitteln darf der Hersteller dann auch seine Produktwerbung (nach dem Heilmittelwerbegesetz) auf bestimmte Krankheiten beziehen.







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