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Verarbeitungsrichtlinien für ökol. Milcherzeugnisse

Bei der Verarbeitung von Bio-Milch werden strenge Auflagen gemacht wie die schonende Erhitzung und Verarbeitung von Bio-Milch.

 

Das Ultrahocherhitzen der Milch ist zwar nach EU-Öko-Verordnung erlaubt, die Öko-Verbände verurteilen dieses Verfahren jedoch, weil die wichtigen Bestandteile der Milch bei diesem Verfahren zerstört werden. Das Pasteurisieren wird von den meisten Bio-Molkereien als Kompromiss zwischen Haltbarkeit und Erhalt aller Nährstoffe akzeptiert. Milch in Demeter-Qualität wird darüber hinaus nicht homogenisiert.In Bio-Milcherzeugnissen sollen so wenig Zusatzstoffe wie möglich zum Einsatz kommen. Erlaubte Zusatzstoffe/Zutaten sind:

 

- Aromen (natürliche Aromen oder Aromaextrakte)

- Kulturen von Mikroorganismen

- Enzyme

- Pektin, nicht modifiziert (E440a)

- Native Stärke oder Quellstärke

- Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl

- Agar-Agar (E406)Weitere Anforderungen an die Erzeugnisse sind kurze Transportwege und so wenig Verpackungen wie möglich, die mehrweg- oder recyclefähig sind.


Haltungsrichtlinien für ökol. Milchvieh

Werden Bio-Milch oder Bio-Milcherzeugnisse angeboten, dann unterliegt die Haltung der Milchkühe bestimmten Regelungen, die per Gesetz von der EU oder darüber hinaus von Kontrollverbänden für ökologischen Landbau erlassen wurden.

Festgelegt sind darin:

 

- Art und Weise der Erzeugung und Verarbeitung

 

- Haltung und Fütterung der Tiere

 

- art- und wesensgerechtes Leben

 

- bedarfsgerechte Fütterung mit ökologischem Futter ohne Zusätze von Masthilfsmitteln oder Leistungsförderern

 

- Krankheiten vorbeugen und homöopathisch behandeln (d.h. keine präventiven Gaben von Antibiotika im Futter)


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