Bei der Verarbeitung von Bio-Milch werden strenge Auflagen gemacht wie die schonende Erhitzung und Verarbeitung von Bio-Milch.
Das Ultrahocherhitzen der Milch ist zwar nach EU-Öko-Verordnung erlaubt, die Öko-Verbände verurteilen dieses Verfahren jedoch, weil die wichtigen Bestandteile der Milch bei diesem Verfahren zerstört werden. Das Pasteurisieren wird von den meisten Bio-Molkereien als Kompromiss zwischen Haltbarkeit und Erhalt aller Nährstoffe akzeptiert. Milch in Demeter-Qualität wird darüber hinaus nicht homogenisiert.In Bio-Milcherzeugnissen sollen so wenig Zusatzstoffe wie möglich zum Einsatz kommen. Erlaubte Zusatzstoffe/Zutaten sind:
- Aromen (natürliche Aromen oder Aromaextrakte)
- Kulturen von Mikroorganismen
- Enzyme
- Pektin, nicht modifiziert (E440a)
- Native Stärke oder Quellstärke
- Johannisbrotkernmehl, Guarkernmehl
- Agar-Agar (E406)Weitere Anforderungen an die Erzeugnisse sind kurze Transportwege und so wenig Verpackungen wie möglich, die mehrweg- oder recyclefähig sind.
Werden Bio-Milch oder Bio-Milcherzeugnisse angeboten, dann unterliegt die Haltung der Milchkühe bestimmten Regelungen, die per Gesetz von der EU oder darüber hinaus von Kontrollverbänden für ökologischen Landbau erlassen wurden.
Festgelegt sind darin:
- Art und Weise der Erzeugung und Verarbeitung
- Haltung und Fütterung der Tiere
- art- und wesensgerechtes Leben
- bedarfsgerechte Fütterung mit ökologischem Futter ohne Zusätze von Masthilfsmitteln oder Leistungsförderern
- Krankheiten vorbeugen und homöopathisch behandeln (d.h. keine präventiven Gaben von Antibiotika im Futter)







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